Vereinsbeiträge

 

Beitragsordnung des Postsportverein Stade e. V.

Die Mitgliederversammlung des Postsportvereins Stade hat am 23. Februar 2012 gemäß § 15 der Satzung des Postsportvereins Stade vom 24.3.2010 die Beitragsordnung des Postsportvereins Stade in der nachstehenden Fassung beschlossen.

§ 1

Beitragssätze

Es gelten für die Mitglieder folgende Beitragssätze:

1. Regelbeiträge (für alle Abteilungen außer Tennisabteilung)   

Beitragsgruppen:

Monat:

1. Fördernde (passive) Mitglieder

1,50 €

2. Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs)

2,50 €

3. Ermäßigter Beitrag für Auszubildende, Schüler(innen), Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie in besonderen wirtschaftlichen Härtefällen

5,00 €

4. Aktive Mitgliedschaft Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahrs)

9,00 €

5. Ehepaare (mit Kindern bis 13 Jahre)

14,00 €

6. Familien (mit Kindern ab 14 Jahre)

15,00 €

 

Folgende Bestimmungen sind zu beachten:

Allgemeines:

Die Beiträge mit Ausnahme der Beitragsgruppe Passive Mitgliedschaft berechtigen zur Teilnahme am Sportangebot des gesamten Vereins.

Für die Tennisabteilung müssen die erhöhten Beiträge (siehe unter 2.) entrichtet werden.

Ermäßigter Beitrag:

Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, müssen dem Antrag einen Nachweis beifügen, aus dem sich ihr entsprechender Status ergibt, z.B. Schülerausweis oder Studierendenausweis.

Für jedes Semester, Schuljahr, Lehrjahr ist die Beitragsermäßigung erneut zu beantragen.

Über das Vorliegen eines wirtschaftlichen Härtefalls und die damit verbundene Zeitdauer der Ermäßigung entscheidet der Vorstand des Post SV. Erforderlich hierfür ist eine schriftliche Antragstellung unter Angabe der Gründe.

Paare, die in einem eheähnlichen Verhältnis zusammenleben, werden auf schriftlichen Antrag hin wie Ehepaare eingestuft.

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Die Beitragsordnung gilt ab dem 1. Juli 2012